Rechtspersönlichkeit für Künstliche Intelligenz?
DOI:
https://doi.org/10.5281/zenodo.1928171Abstract
Seit LAWRENCE B. SOLUMs Aufsatz Legal Personhood for Artificial Intelligences von 1992 wird rege diskutiert, ob bzw. ab wann digitale Agenten Rechtspersönlichkeit erhalten sollen. Die entscheidende Frage ist, wann digitale Agenten zur Teilnahme am Rechtsverkehr fähig sind. In diesem Beitrag soll untersucht werden, ob Agenten, die auf der Technologie der Künstlichen Neuronalen Netzen basieren, "autonom genug" sind, um als Rechtsperson handeln zu können.
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Veröffentlicht
2018-12-04
Zitationsvorschlag
Kemper, C. (2018) „Rechtspersönlichkeit für Künstliche Intelligenz?“, cognitio – studentisches Forum für Recht und Gesellschaft, 1. doi: 10.5281/zenodo.1928171.
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