Verletzt das Erfassen säumiger Prämienzahlender auf «schwarzen Listen» Grundrechte?
DOI:
https://doi.org/10.5281/zenodo.2592399Abstract
Krankenversicherungen können Versicherte, die ihre Krankenkassenprämien oder Kostenbeteiligungen nicht bezahlen, auf «schwarze Listen» setzen (Art. 64a Abs. 7 KVG). Versicherte, die auf einer «schwarzen Liste» erfasst sind, erhalten damit faktisch nur noch medizinische Notfallbehandlungen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob diese Regelung grundrechtskonform ist. Des Weiteren analysiert die Autorin den Notfallbegriff und fordert eine neue Definition in Art. 64a KVG, die sich am Leistungskatalog der obligatorischen Krankenkasse orientieren soll.
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Veröffentlicht
2019-03-13
Zitationsvorschlag
Achermann, S. . (2019) „Verletzt das Erfassen säumiger Prämienzahlender auf «schwarzen Listen» Grundrechte? “, cognitio – studentisches Forum für Recht und Gesellschaft, 1. doi: 10.5281/zenodo.2592399.
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