Risikoverteilung in AGB von Banken
Eine Untersuchung der Grenzen im Lichte von Art. 8 UWG
DOI:
https://doi.org/10.5281/zenodo.8002012Schlagworte:
Allgemeinde Geschäftsbedingungen , AGB, Risiko, Art. 8 UWG, Schaden, Schadensabwälzung, Missverhältnis, Kritik, KlauselnAbstract
In der Praxis versuchen Banken, ausgewählte Ver-tragsrisiken mittels Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die Bankkundin abzuwälzen. Oftmals handelt es sich um Klauseln, die im Falle einer Bankleistung an einen nichtbe-rechtigten Dritten bezwecken, dass die Kundin den entstandenen Schaden tragen muss. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob solche – für Bankkunden unter Umständen folgenschwere – AGB-Klauseln vor Art. 8 UWG standhalten. Zweifelhaft ist dies bei Vertragsbestimmungen, die eine Schadensabwälzung auf die schwächere Vertragspartei vorsehen, obwohl diese das verwirklichte Risiko schlechter beherrschen kann als die Bank. Bei der Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Banken-AGB soll künftig die Risikobeeinflussungsmöglichkeit als zentraler Massstab herangezogen werden.
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