Beweislastumkehr in Gleichstellungsprozessen
DOI:
https://doi.org/10.5281/zenodo.6738007Schlagworte:
Gleichstellungsgesetz, GlG, Beweislast, Arbeitnehmende, Art. 6 GlGAbstract
Im Jahr 1996 trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Vor der Einführung des Gesetzes gehörten Beweisschwierigkeiten sowie die Beweislast auf Seite der Arbeitnehmenden zu den grössten Hürden im Bereich der Gleichstellung im Erwerbsleben. Dies führte dazu, dass mit dem Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes in Art. 6 GlG eine Beweislasterleichterung eingeführt wurde. In der Praxis wurde diese Erleichterung jedoch oft nicht angewendet, und wenn doch, dann relativ intransparent. Dieser Artikel befasst sich mit den Problemen in der Praxis und zeigt verschiedene Lösungsansätze auf.
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Veröffentlicht
2022-07-14
Zitationsvorschlag
Metzger, T. (2022) „Beweislastumkehr in Gleichstellungsprozessen“, cognitio – studentisches Forum für Recht und Gesellschaft. doi: 10.5281/zenodo.6738007.
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