Die EU-Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren gegen Kinder und Jugendliche

Bewährt sich die schweizerische JStPO im Vergleich?

Autor/innen

  • Elvira Kolb

DOI:

https://doi.org/10.5281/zenodo.5184725

Schlagworte:

EU, EU-Richtlinie, JStPO, Jugendstrafprozessrecht, Befragungen, audiovisuelle Aufzeichnung der Befragung, Verteidigungsrechte

Abstract

Das Europäische Parlament und der Rat haben in der Richtlinie 2016/8001 weitreichende Verfahrensgarantien in Strafverfahren gegen Kinder und Jugendliche festgelegt. Damit konkretisieren sie die bereits bestehenden internationalen Standards. Wie steht es daher um das schweizerische Jugendstrafprozessrecht und die Jugendstrafprozessordnung (JStPO)? In Aspekten wie der audiovisuellen Aufzeichnung von Befragungen und der Schulung des Personals entspricht das schweizerische Jugendstrafverfahren nicht dem neusten EU-Standard.

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Veröffentlicht

2021-09-03

Zitationsvorschlag

Kolb, E. (2021) „Die EU-Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren gegen Kinder und Jugendliche: Bewährt sich die schweizerische JStPO im Vergleich?“, cognitio – studentisches Forum für Recht und Gesellschaft, 2(2). doi: 10.5281/zenodo.5184725.

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